17.01.2012

Zentrales Testamentsregister für Deutschland gestartet

Die Bundesnotarkammer führt seit dem 01.01.2012 ein Zentrales Testamentsregister (ZTR). Über dieses Register sollen z.B. Testamente und Erbverträge, die irgendwo in Deutschland notariell oder gerichtlich verwahrt werden, leichter gefunden werden können.

Notare und Gerichte melden dazu automatisch die bei Ihnen vorhanden Urkunden an die Bundesnotarkammer (§ 2 Testamentsregister-Verordnung). Nicht registriert werden können Testamente, die von Hand geschrieben sind und zu Hause aufbewahrt werden.

Vor der Erteilung eines Erbscheins kann das Nachlassgericht damit künftig elektronisch für die Erbfolge relevante Daten beim ZTR abfragen, was das Verfahren beschleunigt. Dabei kann das Gericht auch weitere Angaben, die für seine Aufgaben relevant sein können (etwa zu Kindern des Erblassers),  über das ZTR erhalten. Diese Informationen mussten zuvor einzeln bei verschiedenen Standesämtern abgefragt werden, was zu Verzögerungen geführt hat.

Wirklich verlässlich wird das Register allerdings erst im Jahre 2016 Auskunft über erbfolgerelevante Urkunden geben können. Bis dahin gilt nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz eine Übergangsfrist für alle Urkunden, die vor dem 01.01.2012 errichtet wurden.