Das Wichtigste kompakt:
Sie erteilen die Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson, damit sie in Ihrem Namen im Rechtsverkehr auftreten und beispielsweise für Sie Verträge abschließen kann. Dabei steht die Vollmacht in keiner Konkurrenz zum Testament. Letzteres regelt die Vermögensverteilung nach dem Tod; die Vorsorgevollmacht ist die Vorsorge zu Lebzeiten.
Automatisch kann eine Vorsorgevollmacht nicht entstehen. Selbst wenn Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, ohne vorher einen Bevollmächtigten ernannt zu haben, haben Kinder und/oder Ehepartner nicht das Recht, in Ihrem Namen tätig zu werden. Das ist erst nach Durchlaufen des Betreuungsverfahrens beim Betreuungsgericht möglich.
Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist die Tatsache, dass Ihnen die vorrangige Wahl gelassen wird, selbstbestimmt zu regeln, wer für Sie handeln soll. Die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht kann den durch die Vorsorgevollmacht verschriftlichten Wunsch nicht untergraben (siehe hierzu auch Betreuungsverfügung).
Elisabeta Schidowezki
Nele Marie Kliemt
Sebastian Höhmann
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Ihre Fragen – unsere Antworten
Wann ist die Vorsorgevollmacht wirksam?
Für ihre Wirksamkeit reicht in der Regel die Einhaltung der Schriftform aus, d.h. es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Verfügung von Ihnen unterschrieben wurde. Ausnahmsweise ist eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn Sie möchten, dass Ihr Bevollmächtigter für Sie Verbraucherdarlehens- oder Grundstücksverträge unterzeichnen können soll. In beiden Fällen muss der Bevollmächtigte selbst nicht unterschreiben.
Hinzu kommen Voraussetzungen, die nicht verpflichtend, aber deren Einhaltung vom Gesetzgeber dringend empfohlen wird. Dazu gehören neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, der Adresse und Telefonnummer auch der Umfang, also die Bereiche, die die Vollmacht abdecken soll, wie beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, das Recht, Ihre Krankenakten einzusehen, die Vermögensverwaltung, Bestimmungen über den Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhäuser oder Pflegeheime) oder auch das Recht, Sie bei intensiv-medizinischer Behandlung am Krankenbett besuchen zu können.
Allerdings ist es nicht möglich, die Vollmacht mit einer Beschreibung Ihres Willens in den einzelnen Bereichen zu versehen, weil dieser im Laufe der Zeit wechseln kann. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Bevollmächtigten bewusst aussuchen. Trotz aller Vorsicht bei der Wahl des Bevollmächtigten sollte die medizinische Vorsorge in einer separaten Patientenverfügung bestimmt werden.
Wo hinterlege ich meine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht kann bei dem Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt werden. Das gilt ebenso für die Betreuungs- und Patientenverfügung. Die Durchführung obliegt der Bundesnotarkammer. Betreuungsgerichte und auch Ärzte können auf das ZVR zugreifen, um u.a. den gewünschten Bevollmächtigten zu ermitteln. Die Hinterlegung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht relevant für die Wirksamkeit der Vollmacht.