Sebastian Höhmann, geboren in München, Rechtsanwalt seit 1998, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Nach Jurastudium in München und Referendariat beim Kammergericht (Berlin) ist er seit 1998 als Rechtsanwalt in Berlin und seitdem auch auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Er ist Partner der Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte in Berlin Prenzlauer Berg, war langjähriger Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), Berlin im Studiengang „Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge“ sowie Dozent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie (Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge). Er ist Netzwerkleiter im → JUC Spezialistennetzwerk Erbrecht und Autor für den Juris Fachdienst Erbrecht (AnwaltZertifikatOnline) und Mitglied im Fachanwaltsausschuss Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Rechtsanwalt Höhmann gehört dem Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten e.V. (www.NDEEX.de) an, einem deutschlandweiten Zusammenschluss von
ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Erbrechts.
sowie dem Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V..
Rechtsanwalt Höhmann ist Mitglied der Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DeutschenAnwaltverein (DAV). Das Magazin Focus nennt ihn in der Ausgabe „Focus Spezial Anwälte“ 2023 (zum zehnten Mal in Folge) als einen der Top Anwälte aus dem Bereich Erbrecht. Die Zeitschrift Capital zählte die Kanzlei BGHP 2024 zum fünften mal zu den besten Erbrechtskanzleien Deutschlands, auch die Wirtschaftswoche listete ihn 2019 als besonders empfohlenen Anwalt im Erbrecht.