Pflichtteilsansprüche reduzieren
Gestaltungstipps zur Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
Könnte man den Pflichtteil einfach ausschließen, hätte der Gesetzgeber ihn wohl nicht „Pflicht“-teil genannt. Der Pflichtteil ist die vom Gesetzgber vorgesehene Mindestteilhabe der nächsten Anghörigen am Nachlass eines Verstorbenen. Aber könnte man bzgl. der Höhe der Pflichtteilsansprüche gar nichts machen, wären viele Anwälte arbeitslos. Wir erklären, ob Sie ein Pflichtteilsproblem habe und was sie ggf. dagegen tun können.