Behindertentestament

Wie Eltern behinderter Kinder für ihre Kinder (und nicht für den Staat) vorsorgen können

Behinderungen führen häufig dazu, dass der/die Betroffene nicht (vollständig) für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann, der im Falle einer Schwerbehinderung sogar deutlich erhöht und auch ein großes Erbe schnell „auffressen“ kann. Freuen würde sich dann nur der Staat, der durch das ererbte Vermögen von seiner Pflicht zur Erbrinung von Sozialleistungen (jedenfalls bis das Vermögen aufgebraucht wäre) befreit würde. Auch eine schlichte Enterbung ist dann keine Lösung, weil zumindest den dadurch entstehenden Pflichtteil könnte das Sozialamt „überleiten“ und somit zumindest in dieser Höhe auf das von den Eltern erworbene Vermögen verweisen, statt Sozialleistungen zu erbringen. Abhilfe schafft das sog. Behindertentestament, dass zum Ziel hat, dass der Mensch mit Behinderung von Ihrem Vermögen  profitiert – und nicht das Sozialamt. Der Bundesgerichtshof hat – in inzwischen zahlreichen Entscheidungen – hervorgehoben, dass die Sorge um das Wohl des Menschen mit Behinderung „zu Lasten“ des Sozialamts nicht nur nicht sittenwidrig ist, sondern Ausdruck der besonderen Fürsorge der Eltern für ihr behindertes Kind. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Fürsorge rechtssicher verwirklichen können.