Einfacheres Verfahren zu Besteuerung bei Unternehmensnachfolge
Steuervereinfachungsgesetz 2011 ermöglicht gesonderte Feststellungen
Am 05. November 2011 ist das Steuervereinfachungsgesetz 2011 in Kraft getreten, das verschiedene Steuergesetze geändert hat. Neben einer Ausweitung der Beteiligten im Wertfeststellungsverfahren nach § 154 BewG sind im Bereich des Erbrechts Neuerungen im Besteuerungsverfahren bei der Unternehmensnachfolge eingeführt worden. In den § 13a und § 13b ErbStG ist jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, die für den Erhalt von Erbschaftsteuervergünstigungen maßgebliche Anzahl der Arbeitnehmer eines verschenkten/vererbten Betriebes, die Lohnsumme und den Verwaltungsvermögensanteil in einem gesonderten Verfahren feststellen zu lassen. Die Angaben haben im Rahmen der Unternehmensnachfolge Bedeutung, um die weitgehende Freistellung ( 85 % oder 100 % der Unternehmenswerte) von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer zu bekommen bzw. auch nach der Übertragung zu erhalten.
Gemäß dem neuen § 37 Abs. 6 ErbStG besteht die Möglichkeit der gesonderten Festellung für alle Erwerbe ab dem 01. Juli 2011.