Ja und nein. Im eigentlichen Sinne kann man die Steuerklassen nicht wählen. Aber man kann heiraten oder ein Kind adoptieren und kommt damit automatisch in eine günstigere Steuerklasse.
Natürlich raten wir niemanden, jemanden wegen der Erbschaftsteuer zu heiraten oder zu adoptieren. Aber zu uns kommen oft Paare, die seit Jahren zusammenleben, zusammen bleiben wollen, gemeinsame Kinder haben und für die Familie vorsorgen wollen aber aus Prinzip nicht heiraten wollen. Dafür haben wir Verständnis (und sogar Sympathie), aber wie oft im Leben, muss man sich Prinzipien leisten können.
Beispiel: Ein unverheiratetes Paar Anfang 40 mit zwei Grundschulkindern hat eine selbstbewohnte Eigentumswohnung in Berlin, deren Wert in den letzten Jahren natürlich immens gestiegen ist, nehmen wir an auf 500.000 € und die beiden gemeinsam gehört. Da alle Ersparnisse in die Immobilie geflossen sind, ist diese zwar schuldenfrei aber auch sonst kein Geld mehr da.. Um sich abzusichern, haben sich beide als Alleinerben eingesetzt. Beide Partner arbeiten und sind glücklich, bis die Ehefrau plötzlich stirbt. Der überlebende Partner muss jetzt nicht nur den Verlust ertragen und die Kinderversorgung alleine bewältigen. Das Finanzamt wird zu allem Überfluss nun Erbschaftsteuer in Höhe von 250.000 € – 20.000 € = 230.000 € / 30 % = 69.000 € festsetzen, die der überlebende Partner nicht bezahlen kann. Die Tragik und den Verlust eines frühen Todes kann man nicht vermeiden, die Erbschaftsteuerfestsetzung schon, wenn man verheiratet ist.
Unerwünschte Streitigkeiten bei der Ehescheidung kann man weitgehend vermeiden, indem man sich darüber in guten Zeiten Gedanken macht und diese fair regelt. Streit kann es im Übrigen auch zwischen unverheirateten Paaren geben, wenn sie sich trennen und gemeinsames Vermögen aufteilen oder die Verhältnisse bei gemeinsamen Kindern regeln müssen.
Gleichermaßen kann es sinnvoll sein, über eine formelle Adoption nachzudenken, wenn ohnehin – z.B. bei Aufnahme als Pflegekind – ein Eltern-Kind Verhältnis besteht und das „Kind“ auch bei der Erbfolge berücksichtigt werden soll.