Wer etwas von Todes wegen erhält, dessen Wert eindeutig unter dem persönlichen Freibetrag liegt, braucht für die Erbschaftsteuererklärung nicht unbedingt einen Experten. Man muss sich dann nur selbst durch die teilweise etwas unübersichtlichen Formulare quälen.
Ist dagegen eine Erbschaftsteuerbelastung zu befürchten und will man sichergehen, dass die für den eigenen Fall maßgeblichen Ausnahmen und Befreiungen auch wirklich zum Tragen kommen, sollte man sich vor oder bei Abgabe der Erbschaftsteuererklärung kompetent unterstützen lassen. Wir beraten und vertreten Sie gerne und geben alle notwendigen Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen für Sie ab.
Soweit sinnvoll arbeiten wir dabei eng mit Ihrem „normalen“ Steuerberater zusammen. Wenn dieser auch Ihre Erbschaftsteuererklärung erledigen soll, klären Sie vorab mit ihm, ob er mit Erbschaftsteuerangelegenheiten und auch den sich aus dem Erbrecht ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Erbvergleich, Abfindung gegen Ausschlagung, verzögerte Pflichtteilsgeltendmachung, etc.) vertraut ist.