Vermächtnis

Kann man einzelne Gegenstände vererben?

Durch ein Vermächtnis bekommt der Bedachte (= Vermächtnisnehmer) einen Anspruch, von dem Beschwerten den vermachten Gegenstand zu verlangen (§ 2173 BGB). Der Vermächtnisnehmer bekommt also, anders als der „Erbe“ mit dem Todesfall nicht schon den Gegenstand, sondern nur das Recht, diesen zu verlangen.

„Beschwert“ mit dem Vermächtnis, also Schuldner des Anspruchs, ist in der Regel der Erbe (§ 2147 S.2 BGB), es kann aber auch ein Vermächtnisnehmer mit einem sog. Untervermächtnis beschwert werden (§ 2147 S. 1 BGB).

Das Vermächtnis entsteht durch letztwillige Verfügung, also Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag.