Pflichtteilsreform

Zum 01.01.2010 ist die Reform des Erb- und Pflichtteilsrechts in Kraft getreten. Sie unterscheidet zwischen Erbfällen vor und nach dem 01.01.2010. Bei Pflichtteilsansprüchen wirkt sich dies zum Beispiel auf Fragen der Verjährung aus, aber auch in anderen Punkten. Es gilt ein kompliziertes Übergangsrecht.