Erbschaftsteuer – Steuerklassen und Steuersätze

Rechtslage ab 01.01.10

Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verhältnis des Erben zum Erblasser (Steuerklasse) und dem Wert des Erwerbs.

Die Einteilung in Steuerklassen ist wie folgt:

Steuerklasse I:

  1. der Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner*
  2. die Kinder und Stiefkinder,
  3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,
  4. die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;

Steuerklasse II

  1. die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören,
  2. die Geschwister,
  3. die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
  4. die Stiefeltern,
  5. die Schwiegerkinder,
  6. die Schwiegereltern,
  7. der geschiedene Ehegatte;

Steuerklasse III:

alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.

Die Steuersätze wurden nach langem Ringen durch die „große Erbschaftsteuerreform“ von der großen Koalition zum 01.01.2009 grundlegend geändert und im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes von der gelb/schwarzen Regierung schon zum 01.01.2010 wieder reformiert. Es ist daher stets genau zu prüfen, ob der Erbfall/Schenkungsfall im Zeitraum bis 31.12.2008, 01.01.2009 bis 31.12.2009 oder seit 01.01.2010 eingetreten ist.

*Lebenspartner in Steuerklasse I nach dem Jahresteuergesetz vom 08.12.2010 für alle Steuerfälle nach dem 01.08.2001, sofern Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig war.

Unter Berücksichtigung vorstehender Steuerklassen ergeben sich  nachfolgende Steuersätze:

Steuersätze ab 01.01.2010 Steuersätze ab 01.01.2009 bis 31.12.2009
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Prozentsatz in der Steuerklasse Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Prozentsatz in der Steuerklasse
    l   II   III    l   II    III
           75.000 `    7  15  30            75.000 `    7      30
         300.000 `  11  20  30          300.000 `  11      30
         600.000 `  15  25  30          600.000 `  15      30
      6.000.000 `  19  30  30       6.000.000 `  19      30
    13.000.000 `  23  35  50      13.000.000 `  23      50
    26.000.000 `  27  40  50      26.000.000 `  27      50
    darüber  30  43  50       darüber  30      50

Eine Änderung/Ermässigung der Steuersätze hat sich also nur in der Steuerklasse II ergeben, die im Jahr 2009 mit der Steuerklasse III gleichgestellt war.

Für Erbfälle/Schenkungen bis 31.12.2008 gelten folgende Steuersätze:

Steuersätze bis
31.12.2008
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Euro Prozentsatz in der Steuerklasse
    l   II   III
           52.000 `    7  12  17
         256.000 `  11  17  23
         512.000 `  15  22  29
      5.113.000 `  19  27  35
    12.783.000 `  23  32  41
    25.565.000 `  27  37  47
    darüber  30  40  50