Das Wichtigste kompakt:
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine Möglichkeit für Eltern, festzulegen, wer das Sorgerecht über ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod haben soll. Es sichert also die Betreuung der Kinder über den Tod der Eltern hinaus und regelt Aspekte, die damit in Zusammenhang stehen.
Nele Marie Kliemt
Sebastian Höhmann
Wenn Sie individuelle Beratung wünschen, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, können Sie uns gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben:
Tel.: 030/440 330 47
International: +49 30 440 330 47
Erbrecht@bghp.de
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Fall. Die individuelle Beratung ist kostenpflichtig. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Warum ist die Sorgerechtsverfügung sinnvoll?
Hinterlassen die Eltern nach ihrem Ableben ein minderjähriges Kind, ohne eine Sorgerechtsverfügung erstellt zu haben, so bestimmt in der Regel das Familiengericht die sorgeberechtigte Person für das Kind. Das müssen nicht zwangsläufig die Großeltern oder andere Verwandte sein, denn eine gesetzliche Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Mit der Sorgerechtsverfügung können sie allerdings ihren gewünschten Sorgeberechtigten durchsetzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Verfasser der Sorgerechtsverfügung muss lediglich sorgeberechtigt sein. An die gewünschte sorgeberechtige Person sind keine zwingenden Voraussetzungen gestellt. Sie sollte aber volljährig sein, noch recht jung, um nicht selbst in absehbarer Zeit Pflege beanspruchen zu müssen, und in der Nähe wohnen. Das Familiengericht muss sich zwar nicht an die die Sorgerechtsverfügung halten, wird es aber im Regelfall tun, wenn diese Eigenschaften auf den Vormund zutreffen.
Es sind auch keine besonderen formalen Vorgaben zu beachten. Die Verfügung sollte trotzdem unbedingt den Namen des Vormunds, Ort und Datum der Erstellung und die Unterschrift des Verfassers beinhalten.
Wo ist der Unterschied zur Sorgerechtsvollmacht?
Während die Sorgerechtsverfügung nur nach dem Ableben der Eltern gilt, gilt die Sorgerechtsvollmacht auch in den Fällen, in denen die Eltern aus anderen Gründen wie z.B. einem schweren Unfall ihr Sorgerecht nicht mehr ausüben können.