Grunderwerbsteuer
Steuerfallen auch bei Erbschaften und Schenkungen
Normalerweise spielt die Grunderwerbsteuer bei Erbschaften und Schenkungen keine Rolle, da Ehepartner und in gerader Linie verwandte von der Besteuerung ausgenommen sind und zudem auch die Übertragung von Grundstücken zum Zwecke der Erbauseinandersetzung. Normalerweise heißt aber leider auch, es gibt Ausnahmen und da diese relativ selten sind, werden sie von Erben und ihren Beratern leicht übersehen bzw. vergessen. Nicht aber vom Finanzamt. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, beraten wir Sie gerne, ob in Ihrem Fall eine Grunderwerbsteuerproblematik besteht und wie Sie sie vermeiden können.