Testament – Ablieferungspflicht
Muss ich ein Testament abliefern?
Wer ein Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich nachdem er Kenntnis vom Tod des Erblassers erhalten hat, beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Die Erfüllung der Ablieferungspflicht kann vom Nachlassgericht erzwungen werden. Vor allem aber macht man sich, wenn man das Testament nicht rechtzeitig abliefert, ggf. schadensersatzpflichtig gegenüber Personen, die sich aufgrund des zurückgehaltenen Testaments zu Unrecht für Erben oder für Nichterben gehalten haben.
Zur Errichtung eines Testaments vgl. im Übrigen das Stichwort letztwillige Verfügung.