Rechtschutzversicherung zahlt für die Beratung zur Testamentsgestaltung
Die D.A.S. Rechtschutzversicherung hat mitgeteilt, dass sie ab Oktober 2010 die Kosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Testaments übernimmt (Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe vom 27.09.2010).
Das ist keineswegs selbstverständlich, da Rechtschutzversicherungen normalerweise Kosten nur übernehmen, wenn ein sog. „Rechtschutzfall“ vorliegt, d.h. eine Änderung eingetreten ist, die Beratung notwendig macht (z.B. ein Todesfall).
Ob eine solche Beratung auch bei ihrer D.A.S. Versicherung gedeckt ist und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, können Sie schon vor Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Notar mit Ihrer Versicherung klären. Auch wenn Sie bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert sind – fragen sie nach, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.