01.02.2011

Eingetragene Lebenspartner werden im Erbschaftssteuerrecht gleichgestellt

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Beschluss vom 21.07.2010 vom Gesetzgeber die Beseitigung der verbliebenen Benachteilungen von eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern verlangt. Dies hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates nun umgesetzt und das Gesetz ist am 13.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am nächsten Tag in Kraft getreten.

Soweit Erbschaftsteuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind, wird die Gleichstellung rückwirkend für alle Steuerfälle nach dem 31.07.2001 vorgenommen. Den Wortlaut des gesamten Gesetzes (Änderungen des ErbStG in Artikel 14) finden Sie → hier.