09.08.2011

Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011)

Das Bundesministerium der Finanzen hat zum Entwurf der ErbStR 2011 eine Anhörung der Bundesressorts, Länder und Verbände eingeleitet. Diese haben bis zum 2. September 2011 die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abzugeben. Die Richtlinien tragen im Wesentlichen den Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen (u.a. das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2010) Rechnung. Insoweit werden die ErbStR 2011 grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.