Bundesverfassungsgericht fordert Stellungnahme des BMF zur Verschonung von Betriebsvermögen
Bundesverfassungsgericht fordert vom Finanzministerium kurzfristig Zahlen an
Das Bundesverfassungsgericht, dem erneut das Erbschafsteuergesetz zur Beurteilung vorliegt (Az. 1 BvL 21/12), da der Bundesfinanzhof (BFH) es für verfassungswidrig hält, hat praktische Zahlen zu der Häufigkeit der Begünstigung von Betriebsvermögen und deren Umfang nach den neuen Erbschafsteuerregelungen angefordert. Hintergrund ist, dass der BFH die weitgehende Freistellung von Betriebsvermögen von der Erbschafsteuer für nicht gerechtfertigt hält und daher das Gesetz zur Überprüfung der Verfassungswidrigkeit vorgelegt hat.
(Quelle: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2014, Heft 4, S. VIII).
Aus der Tatsache, dass das Gericht eine relativ kurze Frist bis 12. Mai 2014 gesetzt hat, kann man schließen, dass es tatsächlich noch – wie angekündigt – in diesem Jahr entscheiden möchte.